Covid-19 Update IV.
Corona die 4. Für das Training in der Fechthalle gilt entsprechend der Verordnungen des Landes Hessen 2G. Das heißt, nur vollständig Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zur Fechthalle. Eine Ausnahme gilt für Schulkinder unter 18 Jahren. Für diese reichen regelmäßige Tests mit negativem Ergebnis in der Schule aus. Der Nachweis über den Impfstatus bzw. das Schultestheft bitten wir Euch stets …